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Begriffsklärung med. Fußpflege

Wer sich mit dem Thema Ausbildung Fußpflege beschäftigt stößt im Internet schnell auf eine Vielzahl von Informationen und Begriffe. Vieles davon ist richtig, vieles nur bedingt, andere Aussagen sind schlicht falsch.

Oftmals ist man als Neueinsteiger in die Materie Fußpflege nach der Lektüre einiger Internetseiten nicht wirklich besser informiert als zuvor. Wir möchten hier Abhilfe schaffen!

Was ist eigentlich medizinische Fußpflege und was haben Podologen mit der Fußpflege zu tun?

Eine Podologin bzw. ein Podologe muss eine zweijährige Vollzeitausbildung absolvieren. Nach bestandener Prüfung zählen Podologen zu den Gesundheitsfachberufen und sind berechtigt präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlungen am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß durchzuführen. Die Podologie und ihre Tätigkeitsfelder sind im s.g. Podologengesetz (PodG) genau geklärt. Nach §1 Podologengesetz dürfen sich ausschließlich Podologen medizinische Fußpflegerin bzw. medizinischer Fußpfleger nennen.


Wenn Sie an unserer Fußpflege Schule ihre Ausbildung absolviert haben, dürfen Sie als Bezeichnung ihrer beruflichen Tätigkeit Fußpflegerin bzw. Fußpfleger angeben. Wir von der Fußpflege Schule Saarland bevorzugen den Begriff  professionelle Fußpflege. Dies sorgt für eine klarere Abgrenzung zur rein kosmetischen Fußpflege. Ihre Dienstleistung die Sie erbringen, dürfen Sie in Übereinstimmung mit der Begriffsdefinition nach §1 Satz1 PodG sowie Urteil BGH, 24.09.2013 - I ZR 219/12, als Dienstleistung medizinische Fußpflege benennen. Sie sind berechtigt, pflegerische, dekorative und prophylaktische Maßnahmen am gesunden Fuß durchzuführen. Hierzu zählt u.a. das:

• Entfernen von Verhornungen und Druckstellen
• unblutige Entfernen von Hühneraugen
• Entfernen von eingewachsenen Nägeln
• Abschleifen verdickter Nägel bzw. Holznägel

Die Abgrenzung zwischen Podologie und Fußpflege ist ein zentraler Punkt bei ihrem zukünftigen Gewerbe. Aus diesem Grund ist diesem Thema eine ganze Lektion der theoretischen Ausbildung an unserer Schule gewidmet.

Zusammenfassung:

• Podologin/Podologe: zweijährige Vollzeitausbildung, Gesundheitsfachberuf
• Nur wer die Podologenausbildung absolviert hat, darf sich medizinische Fußpflegerin bzw. medizinischer Fußpfleger nennen
• Ihre Dienstleistung dürfen Sie medizinische Fußpflege nennen und pflegerisch, dekorativ und prophylaktisch am gesunden Fuß arbeiten
• Als Berufsbezeichnung können Sie prof. Fußpflege, zert. Fußpflege, kos. Fußpflege, Fachfußpflege oder Fußpflege verwenden


Es ist von großer Bedeutung das Sie bei ihrer zukünftigen Tätigkeit genau wissen wo ihre Kompetenzen beginnen und wo diese enden, sprich, welche Tätigkeiten Sie ausüben dürfen und welche nicht. Diesen Punkt klären wir Anhand des Podologengesetzes (PodG) Schritt für Schritt in jedem Detail im Rahmen ihrer theoretischen Ausbildung an unserer Fußpflege Schule.


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