Bildungsurlaub für die Zertifikatsausbildung medizinische Fußpflege
Unsere Zertifikatsausbildung in medizinischer Fußpflege (Präsenz in Theorie und Praxis) wurde offiziell vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes als freistellungsfähige Weiterbildungsmaßnahme nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) anerkannt. Bildungsurlaub kann für die Praxistage (Samstags von 10 Uhr bis 15 Uhr) beantragt werden.
1. Um welche Maßnahme handelt es sich?
Unsere Zertifikatsausbildung in medizinischer Fußpflege (Präsenz in Theorie und Praxis) wurde offiziell vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes als freistellungsfähige Weiterbildungsmaßnahme nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) anerkannt. Bildungsurlaub kann für die Praxistage (Samstags von 10 Uhr bis 15 Uhr) beantragt werden.
Damit haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die Möglichkeit, für die Teilnahme an unserer Ausbildung Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen.
2. Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub – im Saarland „Bildungsfreistellung“ genannt – ist ein gesetzlich verankertes Recht für Beschäftigte. Es ermöglicht, sich für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen. Diese Zeit gilt als Arbeitszeit, das Gehalt wird weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt. Die Kosten für die Weiterbildung tragen die Teilnehmer selbst.
Der Bildungsurlaub dient dazu, die berufliche Qualifikation zu stärken und so die persönliche Karriereentwicklung zu fördern.
3. Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigungsort im Saarland Bildungsurlaub beantragen – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit tätig sind.
4. Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
- Der Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden.
- Die Frist beträgt mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung. Bitte geben Sie im Antrag die Feststellungsnummer (erhalten Sie von uns) an.
- Dem Antrag fügen Sie den Anerkennungsbescheid des Ministeriums bei. Diesen erhalten Sie von uns auf Anfrage.
5. Weitere Informationen
Detaillierte Hinweise und Antragsformulare finden Sie im Weiterbildungsportal Saarland: